KALNIK

Impressum

Vertrieb von:
- Original Pfälzer Wurst- und Schinkenspezialitäten
- deutschen und internationalen Spezialitäten

Kalnik Vertriebs GmbH
Zur Oelmühle 20
D-53347 Alfter-Impekoven

Telefon: (0228) 64 88-20
Telefax: (0228) 64 42 32
E-Mail: verkauf@kalnik.net

Geschäftsführer:
Jürgen Goldammer
Handelsregister Bonn
HRB 7322
USt-IdNr.: DE812056392

Produktionsgesellschaft für Original Pfälzer Wurstspezialitäten:

Kalnik GmbH & Co. KG
Industriestraße 7-11
D-76831 Billigheim/Pfalz

Geschäftsführer: Jürgen Goldammer
Handelsregister Landau
HRA 1454
USt-IdNr.: DE123385475

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Jürgen Goldammer

Rechtlicher Hinweis

Die Kalnik Vertriebs GmbH prüft und aktualisiert die Informationen auf dieser Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die diese Website direkt oder indirekt mittels Links verweist. Für den Inhalt einer über einen solchen Link erreichten Seite wird keine Verantwortung übernommen.

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Datenschutzhinweis

www.kalnik.net ist ein Angebot der Kalnik Vertriebs GmbH. Die Kalnik Vertriebs GmbH nimmt den Datenschutz ernst. Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Grundsätzlich gilt:

1) Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite von www.kalnik.net und bei jedem Abruf einer Datei werden über diesen Vorgang Daten in einer Protokolldatei gespeichert. Die Speicherung dient ausschließlich internen systembezogenen und statistischen Zwecken.

Im Einzelnen wird über jeden Abruf folgender Datensatz gespeichert:
- Name der abgerufenen Datei
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- Übertragene Datenmenge
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers
- Anfragende Domain

2) Benutzerangaben werden in anonymisierter Form nur zu statistischen Zwecken von der Kalnik Vertriebs GmbH ausgewertet. Eine Weitergabe von Adressen an Dritte findet nicht statt.

3) Die Mitarbeiter der Kalnik Vertriebs GmbH sind zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Solche Dritte sind ebenfalls von der Kalnik Vertriebs GmbH durch Vereinbarungen zur Beachtung des Datenschutzes der Nutzer verpflichtet.

4) Wir kümmern uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen Bereichen unserer Plattform und unseres Unternehmens.

Stand: 18.08.2010

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 

1. Geltungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, 

Leistungen und Angebote der Kalnik Vertriebs-GmbH sowie deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften,

soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfts-

beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Entgegenstehende, abweichende

oder ergänzende Bedingungen des Käufers/Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,

als wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in

jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in anderen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen galten,

treten diese mit der Übersendung dieser Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an

den Käufer/Besteller außer Kraft.

 

2. Angebot:

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der

Selbstbelieferung. Verträge, insbesondere die vereinbarte Lieferzeit unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung

durch den Lieferanten, mit dem wir ein Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, den

Käufer/Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und von ihm eventuell erbrachte Gegen-

leistungen unverzüglich zu erstatten. Aufträge, Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind für uns

erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Für den Fall, dass eine schriftliche

Auftragsbestätigung vor Lieferung nicht erfolgt, gilt unser Lieferschein und/oder die Berechnung als Auftrags-

bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zu-

sicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

3. Lieferungen, Gefahrübergang:

Lieferungen erfolgen frei Haus. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Versandart und

die Verpackung selbst zu bestimmen. Falls sich der Versand infolge eines Umstands verzögert oder unmöglich

wird, dessen Ursache beim Käufer/Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer/Besteller über,

an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Käufer/Besteller angezeigt hat. Wir sind berechtigt, bis zu

10 % mehr oder weniger zu liefern, es sei denn, dass die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für

den Kunden unzumutbar ist. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass dies unter

Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden unzumutbar ist.

 

4. Lieferfristen:

Von uns in Aussicht gestellte Fristen für Termine und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass

ausdrücklich ein fester Termin schriftlich zugesagt oder vereinbart worden ist. Die Lieferfristen beginnen mit dem

Vertragsabschluss. Sie sind eingehalten, wenn die Ware bei Fristablauf an die Transportperson übergeben bzw.

bei Abholung durch den Empfänger zur Abholung bereitsgestellt worden ist. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der

Lieferung bzw. Leistung oder für Liefer- und Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder

sonstige, zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Willens

und Einflusses, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten (z. B. Betriebs-

störungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks,

rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Anordnungen) ver-

ursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung

um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht

erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Eintritt unseres Lieferverzuges

bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer/Besteller

erforderlich. Für den Fall, dass wir mit einer Lieferung in Verzug geraten, ist der Käufer/Besteller berechtigt, uns hin-

sichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach

fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf

Ersatz vergeblicher Aufwendungen bzw. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung

sowie wegen etwaiger Folgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten

des Käufers/Bestellers voraus.

 

5. Preise, Preisauszeichnung:

Berechnet werden die bei Vertragsabschluss ausgehandelten und dem Käufer/Besteller schriftlich bestätigten Preise.

Für den Fall, dass wir den Auftrag wegen Mangels an Ware nicht sofort oder nicht vollständig ausführen können,

erfolgt die Nachlieferung ebenfalls zu dem beim Kauf der Ware vereinbarten Preis. Unsere Preise sind Nettopreise,

zu denen die jeweils gesetzlichen geltende Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird. Die Preise für den in den Auftrags-

bestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert

berechnet. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsab-

schluss keine Preise vereinbart worden sein, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

 

6. Abnahme:

Gerät der Käufer/Besteller mit der Abnahme in Verzug, können wir ihm eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungs-

drohung setzen und auch deren fruchtlosem Ablauf die Erfüllung ablehnen und Schadensersatz wegen Nicht-

erfüllung geltend machen. Unser Anspruch auf Preisanpassung für den Fall der Lieferung bleibt unberührt.

 

7. Gewährleistung:

Bei sachgemäßer Behandlung und Lagerung der Ware, insbesondere lückenloser Einhaltung der auf der

Verpackung jeweils angegebenen Kühltemperatur, übernehmen wir eine Haltbarkeitsgarantie lt. Mindesthalt-

barkeitsdatum auf der Verpackung. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder,

soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes

bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers/Bestellers

gemäß Ziffer 11 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die

Ware bei der Auslieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. bei Selbstabholung bei ihrer Übernahme

nach Stückzahl, Gewicht und Verpackung sorgfältig zu untersuchen, etwaige Beanstandungen hierzu auf dem

Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote zu vermerken und im handels-

üblichen Umfang eine Qualitätskontrolle vorzunehmen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn uns nicht eine

Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen

Untersuchung erkennbar waren, binnen eines Werktages nach Auslieferung bzw. Selbstabholung oder

ansonsten binnen eines Werktages nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel

für den Käufer/Besteller bei normaler Verwendung ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher

Form zugegangen ist. Die beanstandete Ware ist zu unserer Verfügung zu halten und auf Verlangen frachtfrei

an uns zurückzusenden. Ist dies nicht möglich, ist ein veterinärärztliches Attest über Grund und Umfang der

Mängel vorzulegen. Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum bzw. überlagerte Ware wird nicht zurückgenommen.

Bei, auf unsere Anweisung, erfolgter Rück- oder Weitersendung hat der Käufer/Besteller für die Einhaltung einer

lückenlosen Kühlkette einzustehen. Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Mängelrügen

leisten wir nach unserer innerhalb angemessenen Frist zu treffenden Wahl Gewähr durch Nachbesserung,

Ersatzlieferung (Nacherfüllung) oder Gutschrift. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen

Mangel handelt. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Käufer/Besteller seine Zahlungs-

pflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Lieferung oder Leistung

entspricht. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer/Besteller zu

setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann

der Käufer/Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Weitergehende Ansprüche

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche, bestehen nur nach

Maßgabe von Ziffer 11 und sind im übrigen ausgeschlossen.

 

8. Zahlungen:

Rechnungsbeträge sind innerhalb von acht Kalendertagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Annahme

der Ware fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart

ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als

Zahlung. Leistet der Käufer/Besteller bei Fälligkeit nicht, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der

Fälligkeit zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer

Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs behalten wir uns vor. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender

Bestimmungen des Käufers/Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und

werden jeweils über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so

sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung

anzurechnen. Zahlungen an Vertreter oder Mitarbeiter gelten nur dann als an uns geleistet, wenn diese eine

Inkassovollmacht vorlegen. Mangels Vorlage und Nachweis einer solchen Vollmacht, die durch den Käufer/

Besteller im Zweifelsfalle nachzuweisen ist, gilt die Zahlung als nicht erfolgt. Gerät der Käufer/Besteller mit

Zahlungen in Verzug, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig, auch soweit für diese Wechsel gegeben

sind. Das gleiche gilt auch im Falle des § 321 BGB (Unsicherheitseinrede). In diesen Fällen sind wir berechtigt,

weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

auszuführen und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - vom Vertrag zurückzutreten sowie ggf. Schadensersatz zu

verlangen. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen

oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festge-

stellt worden oder unstreitig sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller insoweit

befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

9. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Bezahlung aller unsere gegenwärtigen und

künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer/Besteller (gesicherte Forderungen) vor.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber

dem Käufer/Besteller in laufender Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Die unter Eigentumsvorbehalt

stehenden Waren dürfen vor vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet,

noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer/Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,

wenn uns soweit Zugriffe Dritter auf uns gehörende Waren erfolgen. Bei vertragswidrigen Verhalten des

Käufers/Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften

vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalt und des Rücktritts herauszuverlangen.

Der Käufer/Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern

und/oder zu verarbeiten. in diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Eigentumsvor-

behalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden

Erzeugnissen zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung

oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt bestehen, so erwerben wir das Miteigentum an der

neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen

zur Zeit der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wir für die unter Eigen-

tumsvorbehalt gelieferte Ware. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des

Käufers/Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer/Besteller uns anteil-

mäßig Miteigentum überträgt. Er verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns. Die aus dem Weiterverkauf der

Ware oder Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer/Besteller bereits jetzt in Höhe

des  Faktur-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils

gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer/

Besteller auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt

hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer/Besteller

seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies aber der

Fall, können wir verlangen, dass der Käufer/Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner

bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den

Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Übersteigt der Realisierbare Wert die Sicherheiten unsere noch aus-

stehenden Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl

freigeben.

 

10. Paletten und Transportbehälter:

Paletten und Transportbehälter bleiben unser Eigentum. Für die Paletten und Transportbehälter berechnen wir

einmalig Pfand in der Höhe ihres Neuwerts. Bei jeder Lieferung vermerkt der Fahrer die Rückgabe der

Paletten und Transportbehälter.

 

11. Sonstige Haftung:

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,

mangelhafter oder falscher Lieferung, Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, Verletzung von

Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) sowohl

gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für

Ansprüche aus Schäden außerhalb der gelieferten Gegenstände sowie für den Anspruch auf Ersatz

entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Ware resultieren. 

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit sowie b) für Schäden aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Druchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung

der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz

des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen

gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit  der Ware

übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers/Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

12. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand etc.:

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie

für sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen ihm und uns

geschlossenen Kaufverträgen unser Geschäftssitz in Alfter. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem

Wohn-und/ oder Geschäftssitz zu verklagen. Für die Beziehung zwischen dem Käufer/Besteller und uns gilt das

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)

Rechtsordnungen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den

internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine

wirtschaftlich möglichst gleichwertige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was nach

den Regelungen dieser Bestimmungen von den Vertragsparteien gewollt war.