Impressum
Vertrieb von:
- Original Pfälzer Wurst- und Schinkenspezialitäten
- deutschen und internationalen Spezialitäten
Kalnik Vertriebs GmbH
Zur Oelmühle 20
D-53347 Alfter-Impekoven
Telefon: (0228) 64 88-20
Telefax: (0228) 64 42 32
E-Mail: verkauf@kalnik.net
Geschäftsführer:
Jürgen Goldammer
Handelsregister Bonn
HRB 7322
USt-IdNr.: DE812056392
Produktionsgesellschaft für Original Pfälzer Wurstspezialitäten:
Kalnik GmbH & Co. KG
Industriestraße 7-11
D-76831 Billigheim/Pfalz
Geschäftsführer: Jürgen Goldammer
Handelsregister Landau
HRA 1454
USt-IdNr.: DE123385475
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Jürgen Goldammer
Rechtlicher Hinweis
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Datenschutzhinweis
www.kalnik.net ist ein Angebot der Kalnik Vertriebs GmbH. Die Kalnik Vertriebs GmbH nimmt den Datenschutz ernst. Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Grundsätzlich gilt:
1) Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite von www.kalnik.net und bei jedem Abruf einer Datei werden über diesen Vorgang Daten in einer Protokolldatei gespeichert. Die Speicherung dient ausschließlich internen systembezogenen und statistischen Zwecken.
Im Einzelnen wird über jeden Abruf folgender Datensatz gespeichert:
- Name der abgerufenen Datei
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- Übertragene Datenmenge
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers
- Anfragende Domain
2) Benutzerangaben werden in anonymisierter Form nur zu statistischen Zwecken von der Kalnik Vertriebs GmbH ausgewertet. Eine Weitergabe von Adressen an Dritte findet nicht statt.
3) Die Mitarbeiter der Kalnik Vertriebs GmbH sind zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Solche Dritte sind ebenfalls von der Kalnik Vertriebs GmbH durch Vereinbarungen zur Beachtung des Datenschutzes der Nutzer verpflichtet.
4) Wir kümmern uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen Bereichen unserer Plattform und unseres Unternehmens.
Stand: 18.08.2010
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Diese allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Kalnik Vertriebs-GmbH sowie deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften,
soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfts-
beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Entgegenstehende, abweichende
oder ergänzende Bedingungen des Käufers/Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,
als wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in
jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in anderen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen galten,
treten diese mit der Übersendung dieser Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an
den Käufer/Besteller außer Kraft.
2. Angebot:
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der
Selbstbelieferung. Verträge, insbesondere die vereinbarte Lieferzeit unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung
durch den Lieferanten, mit dem wir ein Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, den
Käufer/Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und von ihm eventuell erbrachte Gegen-
leistungen unverzüglich zu erstatten. Aufträge, Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind für uns
erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Für den Fall, dass eine schriftliche
Auftragsbestätigung vor Lieferung nicht erfolgt, gilt unser Lieferschein und/oder die Berechnung als Auftrags-
bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zu-
sicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Lieferungen, Gefahrübergang:
Lieferungen erfolgen frei Haus. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Versandart und
die Verpackung selbst zu bestimmen. Falls sich der Versand infolge eines Umstands verzögert oder unmöglich
wird, dessen Ursache beim Käufer/Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer/Besteller über,
an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Käufer/Besteller angezeigt hat. Wir sind berechtigt, bis zu
10 % mehr oder weniger zu liefern, es sei denn, dass die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für
den Kunden unzumutbar ist. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass dies unter
Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden unzumutbar ist.
4. Lieferfristen:
Von uns in Aussicht gestellte Fristen für Termine und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass
ausdrücklich ein fester Termin schriftlich zugesagt oder vereinbart worden ist. Die Lieferfristen beginnen mit dem
Vertragsabschluss. Sie sind eingehalten, wenn die Ware bei Fristablauf an die Transportperson übergeben bzw.
bei Abholung durch den Empfänger zur Abholung bereitsgestellt worden ist. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der
Lieferung bzw. Leistung oder für Liefer- und Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder
sonstige, zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Willens
und Einflusses, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten (z. B. Betriebs-
störungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks,
rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Anordnungen) ver-
ursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Eintritt unseres Lieferverzuges
bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer/Besteller
erforderlich. Für den Fall, dass wir mit einer Lieferung in Verzug geraten, ist der Käufer/Besteller berechtigt, uns hin-
sichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen bzw. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung
sowie wegen etwaiger Folgeschäden, bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten
des Käufers/Bestellers voraus.
5. Preise, Preisauszeichnung:
Berechnet werden die bei Vertragsabschluss ausgehandelten und dem Käufer/Besteller schriftlich bestätigten Preise.
Für den Fall, dass wir den Auftrag wegen Mangels an Ware nicht sofort oder nicht vollständig ausführen können,
erfolgt die Nachlieferung ebenfalls zu dem beim Kauf der Ware vereinbarten Preis. Unsere Preise sind Nettopreise,
zu denen die jeweils gesetzlichen geltende Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird. Die Preise für den in den Auftrags-
bestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert
berechnet. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsab-
schluss keine Preise vereinbart worden sein, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
6. Abnahme:
Gerät der Käufer/Besteller mit der Abnahme in Verzug, können wir ihm eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungs-
drohung setzen und auch deren fruchtlosem Ablauf die Erfüllung ablehnen und Schadensersatz wegen Nicht-
erfüllung geltend machen. Unser Anspruch auf Preisanpassung für den Fall der Lieferung bleibt unberührt.
7. Gewährleistung:
Bei sachgemäßer Behandlung und Lagerung der Ware, insbesondere lückenloser Einhaltung der auf der
Verpackung jeweils angegebenen Kühltemperatur, übernehmen wir eine Haltbarkeitsgarantie lt. Mindesthalt-
barkeitsdatum auf der Verpackung. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder,
soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes
bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers/Bestellers
gemäß Ziffer 11 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die
Ware bei der Auslieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. bei Selbstabholung bei ihrer Übernahme
nach Stückzahl, Gewicht und Verpackung sorgfältig zu untersuchen, etwaige Beanstandungen hierzu auf dem
Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote zu vermerken und im handels-
üblichen Umfang eine Qualitätskontrolle vorzunehmen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn uns nicht eine
Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen
Untersuchung erkennbar waren, binnen eines Werktages nach Auslieferung bzw. Selbstabholung oder
ansonsten binnen eines Werktages nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel
für den Käufer/Besteller bei normaler Verwendung ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher
Form zugegangen ist. Die beanstandete Ware ist zu unserer Verfügung zu halten und auf Verlangen frachtfrei
an uns zurückzusenden. Ist dies nicht möglich, ist ein veterinärärztliches Attest über Grund und Umfang der
Mängel vorzulegen. Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum bzw. überlagerte Ware wird nicht zurückgenommen.
Bei, auf unsere Anweisung, erfolgter Rück- oder Weitersendung hat der Käufer/Besteller für die Einhaltung einer
lückenlosen Kühlkette einzustehen. Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Mängelrügen
leisten wir nach unserer innerhalb angemessenen Frist zu treffenden Wahl Gewähr durch Nachbesserung,
Ersatzlieferung (Nacherfüllung) oder Gutschrift. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen
Mangel handelt. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Käufer/Besteller seine Zahlungs-
pflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Lieferung oder Leistung
entspricht. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer/Besteller zu
setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann
der Käufer/Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Weitergehende Ansprüche
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche, bestehen nur nach
Maßgabe von Ziffer 11 und sind im übrigen ausgeschlossen.
8. Zahlungen:
Rechnungsbeträge sind innerhalb von acht Kalendertagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Annahme
der Ware fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als
Zahlung. Leistet der Käufer/Besteller bei Fälligkeit nicht, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der
Fälligkeit zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer
Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs behalten wir uns vor. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers/Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und
werden jeweils über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Zahlungen an Vertreter oder Mitarbeiter gelten nur dann als an uns geleistet, wenn diese eine
Inkassovollmacht vorlegen. Mangels Vorlage und Nachweis einer solchen Vollmacht, die durch den Käufer/
Besteller im Zweifelsfalle nachzuweisen ist, gilt die Zahlung als nicht erfolgt. Gerät der Käufer/Besteller mit
Zahlungen in Verzug, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig, auch soweit für diese Wechsel gegeben
sind. Das gleiche gilt auch im Falle des § 321 BGB (Unsicherheitseinrede). In diesen Fällen sind wir berechtigt,
weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - vom Vertrag zurückzutreten sowie ggf. Schadensersatz zu
verlangen. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festge-
stellt worden oder unstreitig sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Bezahlung aller unsere gegenwärtigen und
künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer/Besteller (gesicherte Forderungen) vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber
dem Käufer/Besteller in laufender Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren dürfen vor vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet,
noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer/Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn uns soweit Zugriffe Dritter auf uns gehörende Waren erfolgen. Bei vertragswidrigen Verhalten des
Käufers/Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalt und des Rücktritts herauszuverlangen.
Der Käufer/Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern
und/oder zu verarbeiten. in diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Eigentumsvor-
behalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden
Erzeugnissen zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt bestehen, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wir für die unter Eigen-
tumsvorbehalt gelieferte Ware. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Käufers/Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer/Besteller uns anteil-
mäßig Miteigentum überträgt. Er verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns. Die aus dem Weiterverkauf der
Ware oder Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer/Besteller bereits jetzt in Höhe
des Faktur-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils
gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer/
Besteller auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer/Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies aber der
Fall, können wir verlangen, dass der Käufer/Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Übersteigt der Realisierbare Wert die Sicherheiten unsere noch aus-
stehenden Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
10. Paletten und Transportbehälter:
Paletten und Transportbehälter bleiben unser Eigentum. Für die Paletten und Transportbehälter berechnen wir
einmalig Pfand in der Höhe ihres Neuwerts. Bei jeder Lieferung vermerkt der Fahrer die Rückgabe der
Paletten und Transportbehälter.
11. Sonstige Haftung:
Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter oder falscher Lieferung, Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, Verletzung von
Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) sowohl
gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für
Ansprüche aus Schäden außerhalb der gelieferten Gegenstände sowie für den Anspruch auf Ersatz
entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Ware resultieren.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie b) für Schäden aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Druchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz
des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers/Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand etc.:
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie
für sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen ihm und uns
geschlossenen Kaufverträgen unser Geschäftssitz in Alfter. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem
Wohn-und/ oder Geschäftssitz zu verklagen. Für die Beziehung zwischen dem Käufer/Besteller und uns gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)
Rechtsordnungen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine
wirtschaftlich möglichst gleichwertige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was nach
den Regelungen dieser Bestimmungen von den Vertragsparteien gewollt war.